Zwischen Selbstverantwortung und Datenschutz – Teil 1

Beim Verfolgen der allgemeinen Diskussionen zu Facebook und den anstehenden Neuerungen sind mir ein paar Gedanken durch den Kopf gegangen, die ich hier mal mit Euch teilen und zur Diskussion stellen möchte.

Beim Verfolgen der allgemeinen Diskussionen zu Facebook und den anstehenden Neuerungen sind mir ein paar Gedanken durch den Kopf gegangen, die ich hier mal mit Euch teilen und zur Diskussion stellen möchte. 

Der Ruf nach mehr Datenschutz wird  immer lauter. Aber aus welcher Richtung kommt er? Bin ich es nicht selbst, der an vorderster Front verantwortlich für den Schutz meiner Daten ist?

Ich will hier gar nicht ausschließlich auf Facebook herumreiten, sondern nur als Beispiel anführen. Alle Überlegungen gelten auf die eine oder andere Weise sicherlich für jede Art von sozialem Netzwerk, dem ich persönlich Informationen über mein Befinden, mein Leben, meine Vorlieben und den ganzen Rest anvertraue. Dabei ist es egal, ob sie Facebook, Google+, Twitter oder, oder, oder heißen.

Sind wir doch mal ehrlich; niemand zwingt uns dazu, diese ganzen Daten zu jeder Zeit und von nahezu jedem Ort über uns preiszugeben. Wir haben uns ganz freiwillig in den sozialen Netzwerken angemeldet und begonnen, unser Leben öffentlich zu machen.

Kurzum: Wenn ich nicht will, dass die Welt über meinen Aufenthaltsort bescheid weiß, dann checke ich da nicht ein. Ich denke, so viel Verantwortung im Umgang mit den eigenen Daten, personen- aktivitäts- oder ortsgebunden – welcher Natur auch immer, kann man dem gemeinen User sozialer Netzwerke schon aufbürden.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung mal nutzen

„Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist im bundesdeutschen Recht das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen.“

(http://de.wikipedia.org/wiki/Informationelle_Selbstbestimmung)

 Schauen wir im ersten Teil doch mal auf das Thema Preisgabe meiner Daten.

Wenn ich mich bei einen sozialen Netzwerk anmelde, stimme ich in der Regel den geltenden Geschäftsbedingungen, minimal aber einem Verhaltenskodex zu. Dass dieser selbst in Schriftgröße 8pt ausgedruckt mehrere juristisch möglichst Hintertürchen freie DinA4 Seiten umfasst, ist ein anderes Problem. Dass es aus eben jenem Grund meist auch ungelesen akzeptiert wird, liegt in der Entscheidung des Benutzers.

Aber da fängt die Selbstverantwortung an, denn, um auf das Beispiel Facebook zurück zu kommen, hier erkläre ich mich bereits damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten in die USA weitergeleitet und dort verarbeitet (!) werden. Was vielen neu sein könnte, ist der Punkt 5.9: „Du wirst Nutzer ohne ihre Einverständniserklärung nicht markieren […]“ – Aha?
So ließe sich das fortführen bis zu der Tatsache, dass ich Facebook  durch meine  Privatsphäre- und Anwendungseinstellungen die folgende Erlaubnis erteile:

„Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“)“.

 Das gilt für Fotos und Videos.

Womit wir beim zweiten Teil der Selbstverantwortung wären. Nachdem ich dem sozialen Netzwerk beigetreten bin, sollte ich mich mit Hilfe der angebotenen Einstellungen darum kümmern, wer was in welchem Umfang von den Informationen, die ich veröffentliche, sehen kann.

Ja, das ist mit Zeit, Arbeit und einem, im schlimmsten Fall, stetigen Lernprozess verbunden, wenn die Einstellungen dem sich ändernden Funktionsumfang angepasst werden müssen. Aber hey, die Möglichkeiten sind da! Wenn ich meine Daten vor dem Zugriff in meinen Augen Unbefugter schützen will, muss ich mich damit beschäftigen und mich durchboxen, oder mir Hilfe holen. Je vielfältiger die Möglichkeiten desto detaillierter die Einstellungen, das sollte jedem klar sein. Und wenn ich zu faul nicht bereit bin, mich mit den Einstellungen zu beschäftigen, dann darf ich bitte nicht nach mehr Datenschutz schreien, wenn die Ex meckert, in welchem Elektronikfachhandel ich wieder ihre Alimente auf den Kopf gekloppt habe.

Das führt uns direkt zu drittens. Der gesunde Menschenverstand sollte für den Grundsatz ausreichen: Was so brisant ist, dass es außer meinem besten Kumpel niemand wissen soll, flüstere ich ihm vielleicht besser Auge in Auge zu, als es in einem sozialen Netzwerk zu posten; Privatsphäreeinstellungen hin oder her.

Einfach mal das Recht auf informationelle Selbstbestimmung für sich in Anspruch nehmen. Bis hierher habe ich es noch in der Hand.

Teil 2: Wo hört die Selbstverantwortung auf und wo fängt der Datenschutz an?

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